AGB's



Einreise, Internetcafes, Telefon, Währung, Geldautomaten, Trinkgeld, Mietwagen, Taxi, Sprache, Kleidung, Windsurfen, Kitesurfen, Wellenreiten, Sandboarding, Trekking, Trekkingtouren, Tauchen, Rafting, Paragliding, Whale Watching, Nachtleben, Brasil, Brasilien

1. ANMELDUNG UND BESTÄTIGUNG
1.1. Mit der Anmeldung zu einer Reise bietet der Bucher der Fa. jamboo brasil den Abschluss eines Reisevertrages mündlich, fernmündlich, schriftlich, per Fax, Post oder elektronisch auf den Anmeldeformularen aus der online Reservierung an. Der Reisevertrag kommt mit der Annahme der Anmeldung durch Fa. jamboo brasil zustande. Fa. jamboo brasil informiert den Kunden über den Vertragsschluss mit der schriftlichen Buchungsbestätigung.
1.2. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, wird hierauf in der Reisebestätigung ausdrücklich hingewiesen. An das neue Angebot ist die Fa. jamboo brasil 10 Tage gebunden. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Bucher innerhalb dieser Frist die Annahme schriftlich, mündlich oder durch Leistung der Zahlung erklärt.
1.3. Die Anmeldung erfolgt durch den Bucher auch für alle in der Anmeldung mit auf geführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung er wie für seine eigenen einzugestehen hat, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.


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 2. BEZAHLUNG
2.1. Mit Vertragabschluss und wird eine Anzahlung in Höhe von 60% fällig. Sie wird auf den Reisepreis angerechnet.
2.2. Die Restzahlung muss unaufgefordert bis 40 Tage vor Reiseantritt beglichen sein. Bedenken Sie bitte die Post- und Überweisungslaufzeiten.
2.3. Die Reisepapiere werden 2 Wochen vor Reisebeginn erstellt. Sie werden dann nach Zahlungseingang unverzüglich versandt, bzw. persönlich ausgehändigt.
2.4. Bei kurzfristigen Anmeldungen innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn wird der gesamte Reisepreis unverzüglich nach Erhalt des Sicherungsscheines fällig.

 
   

 3. LEISTUNGEN
3.1. Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen und aus den Angaben in der Reisebestätigung.
3.2. Alle im Katalog enthaltenen Angaben sind für Fa. jamboo brasil bindend. Die Fa. jamboo brasil behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluss eine Änderung der Leistungsbeschreibungen zu erklären, über die der Reisende vor Vertragsabschluss selbstverständlich informiert wird.

 
   

 4. LEISTUNGS- UND PREISÄNDERUNGEN
4.1. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von Fa. jamboo brasil nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.  Die Fa. jamboo brasil ist verpflichtet, den Kunden über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
4.2. Preisänderungen sind nach Abschluss des Reisevertrages lediglich im Falle der auch nach Abschluss des Reisevertrages eingetretenen Erhöhung der Beförderungskosten oder Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffenden Reise geltenden Wechselkurse in dem Umfang möglich, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, wenn zwischen dem Zugang der Reisebestätigung beim Kunden und dem vereinbarten Reiseantritt mehr als vier Monate liegen. Sollte dies der Fall sein, wird der Kunde unverzüglich davon in Kenntnis gesetzt. Preiserhöhungen, die ab dem 20. Tag vor dem vereinbarten Reisetermin verlangt werden, sind nicht zulässig.
4.3. Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung hat  die Fa. jamboo brasil den Reisenden unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis zu setzten. Bei Preiserhöhungen um mehr als 10 % oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis aus seinem Angebot anzubieten.
4.4. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung des Reiseveranstalters über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung geltend zu machen.

 
   

 5. RÜCKTRITT DURCH DEN REISEGAST, UMBUCHUNGEN, ERSATZPERSONEN
5.1. Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Es wird aus Beweisgründen geraten, den Rücktritt schriftlich zu erklären.. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei der Fa. jamboo brasil. Alle erhaltenen Reiseunterlagen sind der Rücktrittserklärung beizufügen.
5.2. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück, so kann die Fa. jamboo brasil eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Buchungen / Reisevorkehrungen und für Aufwendungen verlangen, wobei sich die Höhe der Entschädigung nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der gewöhnlich ersparten Aufwendungen sowie dessen, was durch gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erworben werden kann, bestimmt. Die Fa. jamboo brasil kann diesen Anspruch nach seiner Wahl konkret oder pauschalisiert berechnen. Eine pauschalierte Entschädigung kann wie folgt verlangt werden:
bis 30 Tage vor Reiseantritt 25% des Reisepreises
ab dem 29. bis 15. Tag vor Reiseantritt 35% des Reisepreises
ab dem 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt 60% des Reisepreises
ab dem 6. Tag vor Reiseantritt 75% des Reisepreises
ab dem Tag des Reiseantritts 90% des Reisepreises
5.3. Bis vor Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt und an der Reise teilnimmt. Die in den Vertrag eintretende Ersatzperson und der ursprünglich Reisende haften gegenüber dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Der Reiseveranstalter kann der Teilnahme des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.

 
   

 6. NICHT IN ANSPRUCH GENOMMENE LEISTUNGEN
Nimmt der Reiseteilnehmer einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aufgrund sonstiger zwingender Gründe, die ihm zuzurechnen sind, nicht in Anspruch, so wird sich die Fa. jamboo brasil bei den entsprechenden Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen.

 
   

7. RÜCKTRITT UND KÜNDIGUNG DURCH DEN REISEVERANSTALTER
7.1. Ist in der Beschreibung der Reise ausdrücklich auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen und wird diese nicht erreicht, so kann Fa. jamboo brasil vom Vertrag zurücktreten. Die Fa. jamboo brasil wird den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführbarkeit bis spätestens vier Wochen vor Reisebeginn über eine etwaige Nichtdurchführung unterrichten und ihm die Rücktrittserklärung bis zu diesem Zeitpunkt zugehen lassen. Der Reisepreis wird umgehend erstattet.
7.2. Stört der Reisende trotz einer entsprechenden Abmahnung nachhaltig oder verhält er sich in solchem Maße vertragswidrig, dass eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder zum Ablauf einer Kündigungsfrist mit ihm unzumutbar ist, oder sonst stark vertragswidrig, kann die Fa.jamboo brasil ohne Einhaltung einer Frist den Reisevertrag außerordentlich kündigen. Dabei behält a. jamboo brasil den Anspruch auf den Reisepreis abzüglich ersparter Aufwendungen und ggf. Erstattungen durch Leistungsträger oder ähnliche Vorteile, die sie aus der anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt einschließlich der von Leistungsträgern gut gebrachten Beträge. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst.

 
   

 8. AUFHEBUNG DES VERTRAGES WEGEN AUSSERGEWÖHNLICHER UMSTÄNDE
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl dieFa. Jamboo brasil, als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann die jamboo brasil für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Weiterhin ist die jamboo brasil verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Reisenden zurück zu befördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen gehen die Mehrkosten zu Lasten des Reisenden.

 
   

9. GEWÄHRLEISTUNG
9.1. Abhilfe - Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Die Fa. jamboo brasil kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Die Fa. jamboo brasil kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass sie eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringt. Auftretende Mängel hat der Reisegast unverzüglich der örtlichen Reiseleitung oder unter der unten genannten Telefonnummer anzuzeigen und dort um Abhilfe zu ersuchen.
9.2 Kündigung des Vertrages - Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet die Fa. jamboo brasil innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag , wobei aus Beweisgründen die schriftliche Erklärung empfohlen wird. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von der Fa. jamboo brasil verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird.
9.3 Schadensersatz - Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den die Fa. jamboo brasil nicht zu vertreten hat.

 
   

10. HAFTUNG DES REISEVERANSTALTERS, BESCHRÄNKUNG DER HAFTUNG
10.1. Die Fa. jamboo brasil haftet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.
10.2. Die vertragliche Haftung der Fa. jamboo brasil für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit Fa. jamboo brasil für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Die genannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche, die nach Montrealer Übereinkommen wegen des Verlusts von Reisegepäck gegeben sind.
10.3. Fa. jamboo brasil haftete nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, (z.B. Ausflüge, Führungen, Theaterbesuche, Sportveranstaltungen, Ausstellungen, Sonderveranstaltungen, fakultative Angebote örtlicher Veranstalter), Beförderungen des Kunden vom Ausgangsort der gebuchten Reise zum Zielort, Zwischenbeförderungen und die Unterbringung während der Reise beinhalten.
10.4. Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann, oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann sich Fa. jamboo brasil gegenüber dem Kunden hierauf berufen.

 
   

 11. MITWIRKUNGSPFLICHT
11.1. Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen über die Schadensminderungspflicht mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
11.2. Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben in Schriftform. Die Reiseleitung ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Die Reiseleitung ist nicht berechtigt Aussagen zu Schadenersatzansprüchen zu machen. Falls keine Reiseleitung verfügbar ist, ist die Fa. jamboo brasil an ihrem Geschäftssitz zu verständigen.
11.3. Unterlässt der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

 
   

 12. AUSSCHLUSS VON ANSPRÜCHEN UND VERJÄHRUNG
12.1. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber Fa. jamboo brasil geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden ist oder wenn er deliktische Ansprüche geltend machen will.
12.2. Reisevertragliche Ansprüche des Reisenden verjähren in einem Jahr ( BGB). Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Schweben zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder der Reiseveranstalter die Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein. Ansprüche aus unerlaubter Handlung unterliegen der gesetzlichen Verjährungsfrist.

 
   

13. PASS- UND VISUMERFORDERNISSE, GESUNDHEITSPOLIZEILICHE VORSCHRIFTEN
13.1. Der Reisende muss sich vor Antritt über die Bestimmungen von Pass- und Visumerfodernisse und gesundheitspolizeiliche Formalitäten (z.B. polizeilich vorgeschriebene Impfungen und Atteste), die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind, selbst erkundigen.
13.2 Für die Einhaltung von Pass-, Einreise-, Impf-, Devisen- und Zollbestimmungen ist jeder Reiseteilnehmer, der im Besitz eines gültigen Ausweises (Bundespersonalausweis, Reisepass) - evtl. mit Visum - sein muss, selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten.
13.3 Die Fa. jamboo brasil haftet auch nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn im Ausnahmefall die Fa. jamboo brasil mit der Besorgung der Visa beauftragt ist, es sei denn, dass die Fa. jamboo brasil die Verzögerung zu vertreten hat.

 
   

14. INFORMATIONSPFLICHTEN ÜBER IDENTITÄT DES AUSFÜHRENDEN LUFTFAHRTUNTERNEHMENS
Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet den Reiseveranstalter, den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist Fa. jamboo brasil verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft(en) zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird/werden. Die Black List ist nach ihrer Veröffentlichung durch die EU auf der Internetseite der EU abrufbar.

 
   

15. UNWIRKSAMKEIT EINZELNER BESTIMMUNGEN, ANWENDBARES RECHT
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Auf diesen Vertrag findet deutsches Recht Anwendung.

 
   
 
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